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Antragsverfahren
Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, darunter Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend), Auszüge aus dem Führungszeugnis, Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) und Bankbescheinigung über ausreichende Mittel.
Schritt 2: Reichen Sie Ihren Antrag ein
Anträge werden bei der Abteilung für Einwohner (Section des Résidents) der Direktion für öffentliche Sicherheit eingereicht, entweder online über MonGuichet.mc oder persönlich in der 9 rue Suffren-Reymond, Monaco. Nicht-EU-Bürger müssen vor diesem Schritt zunächst ihr französisches Typ-D-Visum erhalten.
Schritt 3: Nehmen Sie am Interview teil
Etwa 5 bis 7 Wochen nach Einreichung werden Sie zu einem offiziellen Interview eingeladen. Die Behörden werden Sie nach Ihrer Ausbildung, Berufserfahrung, Familiensituation und Ihren Absichten für den Aufenthalt in Monaco befragen. Alle Originaldokumente müssen bei diesem Termin vorgelegt werden.
Schritt 4: Überprüfung und Genehmigung
Die Behörden führen Hintergrund- und Compliance-Prüfungen durch, die in der Regel 8 bis 10 Wochen dauern. Nach der Genehmigung werden Sie benachrichtigt, um Ihre Aufenthaltskarte abzuholen und die Ausstellungsgebühr zu bezahlen.
Hinweis: Ab 2026 gelten bestimmte Einschränkungen für Staatsangehörige aus Iran, Russland und Belarus.

Vorteile der Aufenthaltserlaubnis in Monaco
Inhaber einer gültigen monegassischen Carte de Séjour genießen:
Zugang zum Schengen-Raum
Nicht-EU-Einwohner können ohne Kurzaufenthaltsvisum in den Schengen-Raum einreisen, ihn verlassen und darin reisen, indem sie ihre Aufenthaltskarte zusammen mit ihrem Reisepass verwenden.
Steuerliche Effizienz
Einwohner Monacos unterliegen keiner Einkommensteuer, keiner Kapitalertragsteuer und keiner Vermögensteuer. Erbschafts- und Schenkungssteuern betragen 0 % für Ehepartner und direkte Nachkommen. Französische Staatsangehörige sind eine Ausnahme und unterliegen weiterhin der französischen Besteuerung.
Sicherheit und Lebensqualität
Monaco ist eine der sichersten Jurisdiktionen der Welt mit außergewöhnlicher Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Lebensqualität.
Weg zur Staatsbürgerschaft
Nach 10 Jahren kontinuierlichem Aufenthalt können Sie die monegassische Staatsbürgerschaft beantragen.
Für detaillierte Informationen zu den steuerlichen Vorteilen Monacos lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit in Monaco.
Mindestaufenthaltsanforderungen
Um Ihre Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten, müssen Sie eine tatsächliche Anwesenheit in Monaco nachweisen. Die Behörden erwarten in der Regel, dass Einwohner mindestens 3 Monate pro Jahr im Fürstentum verbringen (für vorläufige Karten), mit strengeren Anforderungen (6 Monate oder mehr) für privilegierte Karten und diejenigen, die das Steuerzertifikat beantragen.
Der Nachweis der Anwesenheit wird durch Versorgungsrechnungen, Kontoauszüge und Kreditkartenaktivitäten in Monaco überprüft.
Lesen Sie unseren detaillierten Leitfaden zum Mindestaufenthalt für die Aufenthaltserlaubnis in Monaco.
Wie Wir Ihnen Helfen Können
Bei Monaco Relocation Group unterstützen wir vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Fachleute bei ihrem Umzug nach Monaco. Unser Team koordiniert mit vertrauenswürdigen lokalen Partnern für Bankeinführungen, Immobiliensuche und administrative Verfahren.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen, oder schreiben Sie uns an [email protected].
Quellen:
- Regierung von Monaco: Die Aufenthaltskarte
- Regierung von Monaco: Wie man eine Aufenthaltserlaubnis beantragt
- France Visas: Langzeitvisum
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