Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Monaco

Written by Marc Cantavella | International Tax Expert

Marc is a renowned international tax expert with special focus on relocation and private wealth. You can get in touch with him through the contact form.

<![CDATA[Monaco ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, durch die Carte de Séjour (Aufenthaltserlaubnis) legale Einwohner zu werden. Das Verfahren erfordert den Nachweis finanzieller Selbstständigkeit, die Sicherung einer Unterkunft und das Bestehen von Hintergrundüberprüfungen. Dieser Leitfaden behandelt alles, was Sie über den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Monaco wissen müssen.

Arten der Aufenthaltskarte in Monaco

Das Fürstentum stellt vier Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen aus:

Carte de Séjour Temporaire (Vorläufig)
Gültigkeit: 1 Jahr, jährlich verlängerbar bis zu 3 Jahren.
Ausstellungsgebühr: 80 € | Verlängerung: 40 €

Carte de Séjour Ordinaire (Ordentlich)
Gültigkeit: 3 Jahre, verlängerbar.
Berechtigung: Nach 3 Jahren kontinuierlichem Aufenthalt.
Ausstellungsgebühr: 100 € | Verlängerung: 50 €

Carte de Séjour Privilégiée (Privilegiert)
Gültigkeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
Berechtigung: Nach 10 Jahren Aufenthalt mit tatsächlicher Anwesenheit.
Ausstellungsgebühr: 160 € | Verlängerung: 80 €

Carte Conjoint de Monégasque (Ehepartner eines Monegassen)
Für ausländische Ehepartner monegassischer Staatsbürger.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis in Monaco

Alle Antragsteller müssen diese grundlegenden Anforderungen erfüllen:

Unterkunft in Monaco
Sie müssen eine registrierte Adresse im Fürstentum haben, entweder durch Kauf einer Immobilie, Miete (Mindestmietvertrag 12 Monate) oder durch Wohnen bei einem Ehepartner oder nahen Verwandten, der bereits Einwohner ist. Die Unterkunft muss für die Anzahl der antragstellenden Familienmitglieder geeignet sein.

Finanzielle Selbstständigkeit
Eine monegassische Bank muss bestätigen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Selbstversorgung verfügen. In der Praxis verlangen Banken in der Regel Einlagen ab 500.000 €, wobei der genaue Betrag je nach Institut und Antragstellerprofil variiert.

Einwandfreies Führungszeugnis
Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis aus allen Ländern vorlegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige
Sie müssen zunächst ein französisches Langzeitvisum (Typ D) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen, bevor Sie die Aufenthaltserlaubnis für Monaco beantragen können.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis in Monaco

Antragsverfahren

Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, darunter Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend), Auszüge aus dem Führungszeugnis, Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) und Bankbescheinigung über ausreichende Mittel.

Schritt 2: Reichen Sie Ihren Antrag ein
Anträge werden bei der Abteilung für Einwohner (Section des Résidents) der Direktion für öffentliche Sicherheit eingereicht, entweder online über MonGuichet.mc oder persönlich in der 9 rue Suffren-Reymond, Monaco. Nicht-EU-Bürger müssen vor diesem Schritt zunächst ihr französisches Typ-D-Visum erhalten.

Schritt 3: Nehmen Sie am Interview teil
Etwa 5 bis 7 Wochen nach Einreichung werden Sie zu einem offiziellen Interview eingeladen. Die Behörden werden Sie nach Ihrer Ausbildung, Berufserfahrung, Familiensituation und Ihren Absichten für den Aufenthalt in Monaco befragen. Alle Originaldokumente müssen bei diesem Termin vorgelegt werden.

Schritt 4: Überprüfung und Genehmigung
Die Behörden führen Hintergrund- und Compliance-Prüfungen durch, die in der Regel 8 bis 10 Wochen dauern. Nach der Genehmigung werden Sie benachrichtigt, um Ihre Aufenthaltskarte abzuholen und die Ausstellungsgebühr zu bezahlen.

Hinweis: Ab 2026 gelten bestimmte Einschränkungen für Staatsangehörige aus Iran, Russland und Belarus.

Voraussetzungen für das Leben in Monaco

Vorteile der Aufenthaltserlaubnis in Monaco

Inhaber einer gültigen monegassischen Carte de Séjour genießen:

Zugang zum Schengen-Raum
Nicht-EU-Einwohner können ohne Kurzaufenthaltsvisum in den Schengen-Raum einreisen, ihn verlassen und darin reisen, indem sie ihre Aufenthaltskarte zusammen mit ihrem Reisepass verwenden.

Steuerliche Effizienz
Einwohner Monacos unterliegen keiner Einkommensteuer, keiner Kapitalertragsteuer und keiner Vermögensteuer. Erbschafts- und Schenkungssteuern betragen 0 % für Ehepartner und direkte Nachkommen. Französische Staatsangehörige sind eine Ausnahme und unterliegen weiterhin der französischen Besteuerung.

Sicherheit und Lebensqualität
Monaco ist eine der sichersten Jurisdiktionen der Welt mit außergewöhnlicher Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Lebensqualität.

Weg zur Staatsbürgerschaft
Nach 10 Jahren kontinuierlichem Aufenthalt können Sie die monegassische Staatsbürgerschaft beantragen.

Für detaillierte Informationen zu den steuerlichen Vorteilen Monacos lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit in Monaco.

Mindestaufenthaltsanforderungen

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten, müssen Sie eine tatsächliche Anwesenheit in Monaco nachweisen. Die Behörden erwarten in der Regel, dass Einwohner mindestens 3 Monate pro Jahr im Fürstentum verbringen (für vorläufige Karten), mit strengeren Anforderungen (6 Monate oder mehr) für privilegierte Karten und diejenigen, die das Steuerzertifikat beantragen.

Der Nachweis der Anwesenheit wird durch Versorgungsrechnungen, Kontoauszüge und Kreditkartenaktivitäten in Monaco überprüft.

Lesen Sie unseren detaillierten Leitfaden zum Mindestaufenthalt für die Aufenthaltserlaubnis in Monaco.

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Quellen:

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Written by Marc Cantavella | International Tax Expert

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